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   BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10   

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https://dejure.org/2010,10612
BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10 (https://dejure.org/2010,10612)
BFH, Entscheidung vom 28.09.2010 - IX B 65/10 (https://dejure.org/2010,10612)
BFH, Entscheidung vom 28. September 2010 - IX B 65/10 (https://dejure.org/2010,10612)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Protokollberichtigung - Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages - Zur Divergenz bei Gesamtwürdigung

  • openjur.de

    Protokollberichtigung; Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages; Zur Divergenz bei Gesamtwürdigung

  • Bundesfinanzhof

    EStG § 21 Abs 1 S 1 Nr 1, FGO § 94, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 116 Abs 3 S 3, ZPO § 160 Abs 4, ZPO § 164 Abs 1
    Protokollberichtigung - Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages - Zur Divergenz bei Gesamtwürdigung

  • Bundesfinanzhof

    Protokollberichtigung - Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages - Zur Divergenz bei Gesamtwürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1990, § 94 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Protokollberichtigung - Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages - Zur Divergenz bei Gesamtwürdigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG 1990, § 94 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Protokollberichtigung - Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages - Zur Divergenz bei Gesamtwürdigung

  • rewis.io

    Protokollberichtigung - Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages - Zur Divergenz bei Gesamtwürdigung

  • ra.de
  • rewis.io

    Protokollberichtigung - Zur Auslegung eines Sandausbeutevertrages - Zur Divergenz bei Gesamtwürdigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen über den Einzelfall hinaus für die Revisionszulassung

  • datenbank.nwb.de

    Vornahme einer Protokollberichtigung nur durch das FG; Auslegung und Abgrenzung eines Sandausbeutevertrags; Annahme einer Divergenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 06.05.2003 - IX R 64/98

    Substanzausbeutevertrag

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10
    So ist schon nicht klar, welche Rechtsfrage grundsätzlich bedeutsam sein soll; im Übrigen kommt es für die erforderliche Auslegung und Abgrenzung des hier streitigen Sandausbeutevertrages nach ständiger Rechtsprechung entscheidend auf den wirtschaftlichen Gehalt der betreffenden Vereinbarung an, wie er sich nach dem Gesamtbild der Verhältnisse unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt (s. BFH-Urteil vom 6. Mai 2003 IX R 64/98, BFH/NV 2003, 1175).

    So hat das FG auf der Basis der BFH-Rechtsprechung (vgl. zuletzt BFH-Urteil in BFH/NV 2003, 1175, m.w.N.) und nach Maßgabe der Beweisaufnahme (Vernehmung von Zeugen zum Beweisthema: zeitliche Dauer und Umstände des Sandabbaus) --anders als der Kläger-- den als "Kauf" bezeichneten Sandausbeutevertrag als Pachtvertrag mit daraus resultierenden Verpachtungs-Einkünften gewürdigt; diese Gesamtwürdigung wäre auch revisionsrechtlich nicht zu beanstanden.

  • BFH, 19.05.2010 - IX B 11/10

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung einer Divergenz

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10
    Dazu reichen weder eine Divergenz in der Würdigung von Tatsachen noch eine fehlerhafte Anwendung von Rechtsprechungsgrundsätzen auf die Besonderheiten des Einzelfalles noch schlichte Subsumtionsfehler des FG aus (s. BFH-Beschluss vom 19. Mai 2010 IX B 11/10, BFH/NV 2010, 1648, m.w.N.).
  • BFH, 15.03.2001 - IV B 72/00

    Zugehörigkeit zur landwirtschaftlichen Nutzung; Einzelveräußerungspreis

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10
    Zudem hat der --auch in der mündlichen Verhandlung vor dem FG-- rechtskundig vertretene Kläger nicht dargelegt, weshalb er einerseits nicht schon während der --immerhin über dreistündigen-- mündlichen Verhandlung entsprechend interveniert hat und warum er andererseits von der Möglichkeit, eine Berichtigung des Protokolls beim FG zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht hat (s. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 1998, 52, und vom 15. März 2001 IV B 72/00, BFH/NV 2001, 1238).
  • BFH, 06.08.2003 - IX B 44/03

    Grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel; Protokollberichtigung

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10
    Abgesehen davon kann eine Protokollberichtigung (§ 94 der Finanzgerichtsordnung --FGO-- i.V.m. § 160 Abs. 4, § 164 Abs. 1 der Zivilprozessordnung) grundsätzlich nur durch das Finanzgericht (FG) vorgenommen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 6. August 2003 IX B 44/03, BFH/NV 2003, 1604).
  • BFH, 03.01.2006 - IX B 162/04

    Substanzausbeute von Grundstücken - Differenzierung von Kaufverträgen und

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10
    Solche auf die Umstände des Einzelfalls abhebende Fragen sind aber grundsätzlich nicht klärungsbedürftig und haben daher keine grundsätzliche Bedeutung (vgl. BFH-Beschluss vom 3. Januar 2006 IX B 162/04, BFH/NV 2006, 738).
  • BFH, 08.02.2006 - III B 128/04

    Fehlerhafte Beweiswürdigung

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10
    Der Kläger rügt mit seinen --nach Art einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39; vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, juris, unter 1.), zumal Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung nicht dargetan sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277; vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 16.07.1997 - X B 212/96

    Umfang der Beschwerdebegründung

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10
    Soweit der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) die Art und Weise der Zeugenvernehmung sowie den Inhalt der vorgenommenen Protokollierung der Zeugenaussagen beanstandet, genügt dieses Vorbringen den Anforderungen an eine (konkludent erhobene) Verfahrensrüge nicht (vgl. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 16. Juli 1997 X B 212/96, BFH/NV 1998, 52).
  • BFH, 17.03.2010 - X B 118/09

    Sog. qualifizierter Rechtsanwendungsfehler des FG bei einer Vertragsauslegung -

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10
    Der Kläger rügt mit seinen --nach Art einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39; vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, juris, unter 1.), zumal Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung nicht dargetan sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277; vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 29.06.2009 - IX B 74/09

    Grundsätzliche Bedeutung - "willkürliche" Entscheidung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10
    Der Kläger rügt mit seinen --nach Art einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39; vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, juris, unter 1.), zumal Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung nicht dargetan sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277; vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 24.09.2008 - IX B 110/08

    Fehlerhafte Rechtsanwendung kein Revisionszulassungsgrund

    Auszug aus BFH, 28.09.2010 - IX B 65/10
    Der Kläger rügt mit seinen --nach Art einer Revisionsbegründung gehaltenen-- Einwänden eine (vermeintlich) unzutreffende Tatsachen- und Beweiswürdigung sowie eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, also materiell-rechtliche Fehler; damit kann aber die Zulassung der Revision nicht erreicht werden (vgl. BFH-Beschlüsse vom 24. September 2008 IX B 110/08, BFH/NV 2009, 39; vom 29. Juni 2009 IX B 74/09, juris, unter 1.), zumal Rechtsanwendungsfehler des FG von erheblichem Gewicht im Sinne einer willkürlichen oder greifbar gesetzwidrigen Entscheidung nicht dargetan sind (vgl. BFH-Beschlüsse vom 17. März 2010 X B 118/09, BFH/NV 2010, 1277; vom 8. Februar 2006 III B 128/04, BFH/NV 2006, 1116).
  • BFH, 11.02.2014 - IX R 25/13

    Abgrenzung zwischen Nutzungsüberlassung und Veräußerung beim "Kaufvertrag" über

    Dabei ist maßgebend auf den wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung/en abzustellen, wie er sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt (einhellige Auffassung; BFH-Beschlüsse vom 28. September 2010 IX B 65/10, BFH/NV 2011, 43; vom 3. Januar 2006 IX B 162/04, BFH/NV 2006, 738, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 24.10.2012 - IX R 6/12

    Substanzausbeute, Nutzungsüberlassung zur Bodenschatzgewinnung, Grundsätzliche

    Dabei ist maßgebend auf den wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung/en abzustellen, wie er sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt (einhellige Auffassung; BFH-Beschlüsse vom 28. September 2010 IX B 65/10, BFH/NV 2011, 43; vom 3. Januar 2006 IX B 162/04, BFH/NV 2006, 738, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung).
  • BFH, 05.03.2020 - VIII B 30/19

    Rüge der fehlerhaften gerichtlichen Hinzuschätzung von Einnahmen mit der

    Der --auch in der mündlichen Verhandlung vor dem FG-- rechtskundig vertretene Kläger hätte im Rahmen der vorliegenden Nichtzulassungsbeschwerde für die Begründung eines Verfahrensfehlers des FG u.a. darlegen müssen, weshalb er von der Möglichkeit, eine Berichtigung des Protokolls beim FG zu beantragen, keinen Gebrauch gemacht hat (vgl. BFH-Beschluss vom 28.09.2010 - IX B 65/10, BFH/NV 2011, 43, Rz 2).
  • BFH, 20.07.2012 - IX B 24/12

    Nichtzulassungsbeschwerde: Mietverhältnis, Einkünfteerzielungsabsicht;

    Diese ist jedoch --wie bloße Fehler in der Subsumtion oder Rechtsanwendung im Einzelfall-- dem materiellen Recht zuzurechnen und kann deshalb die Zulassung der Revision grundsätzlich nicht rechtfertigen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2012, 53, unter 2.; vom 28. September 2010 IX B 65/10, BFH/NV 2011, 43, unter 3.).
  • BFH, 11.02.2014 - IX R 26/13

    Inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 11.02.2014 IX R 25/13 - Abgrenzung zwischen

    Dabei ist maßgebend auf den wirtschaftlichen Gehalt der zugrundeliegenden Vereinbarung/en abzustellen, wie er sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt (einhellige Auffassung; BFH-Beschlüsse vom 28. September 2010 IX B 65/10, BFH/NV 2011, 43; vom 3. Januar 2006 IX B 162/04, BFH/NV 2006, 738, m.w.N. zur BFH-Rechtsprechung).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.12.2011 - 5 K 47/10

    Berücksichtigung von im Zusammenhang mit einem sog. Sandausbeutevertrag erzielten

    Für die nach den vorstehenden Grundsätzen erforderliche Auslegung und Abgrenzung kommt es entscheidend auf den wirtschaftlichen Gehalt der zugrunde liegenden Vereinbarung(en) an, wie er sich nach dem Gesamtbild der gestalteten Verhältnisse des Einzelfalls unter Berücksichtigung des wirklichen Willens der Vertragsparteien ergibt (einhellige Auffassung; z.B. BFH-Urteile vom 5. Oktober 1973 VIII R 78/70, BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130; vom 18. August 1977 VIII R 7/74, BFHE 123, 176, BStBl II 1977, 796; in BFHE 172, 498, BStBl II 1994, 231; vom 6. Mai 2003 IX R 64/98, BFH/NB 2003, 1175, BFH-Beschlüsse vom 3. Januar 2006 IX B 162/04, BFH/NV 2006, 738; vom 28. September 2010 IX B 65/10 , BFH/NV 2011, 43).
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